AGBs

1. Geltungsbereich
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen von HOLON zur Durchführung von Veranstaltungen wie Workshops, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der HOLON.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Mobiliar bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HOLON, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
c. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebotes der Location. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt bzw. der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe das Angebot konkludiert – z.B. durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung – annehmen

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a. HOLON ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

b. Alle Preise für Firmenkunden verstehen sich als Netto-Preise. Gegenüber Verbrauchern bzw. Privatpersonen gelten Preise als Brutto-Preise, wenn die MwSt. ausgewiesen ist. Für alle Leistungen der Location gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

c. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermietung zu zahlen.

d. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

e. HOLON ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.

4. Stornierungen / Rücktritt
Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so gilt folgendes: der Kunde schuldet in jedem Fall einen angemessenen Teil der vereinbarten Miete / Vergütung, und zwar:

bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%.

5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz der Location gelten die vereinbarten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.

6. Zustand der Räume
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Bei Anmietung für Workshops, Events, Seminare etc. ist immer eine Reinigungspauschale von 250,- € fällig.

7. Haftung des Kunden für Schäden
a. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, seine Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.

b. HOLON kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Insbesondere kann HOLON vom Kunden einen Nachweis über das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen verlangen.

8. Haftung des Eigentümers
HOLON haftet unbeschränkt, wenn die Schadensursache auf eigenem oder zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. HOLON haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt HOLON nicht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.


9. Höhere Gewalt
Kann die Location HOLON aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk-/Bauarbeiten in der Nähe) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt HOLON die gesamte Mietgebühr.


10. Sonstiges
Für eine Vermietung notwendige behördliche Erlaubnisse wird sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Etwaige an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. wird er unmittelbar selbst an den Gläubiger entrichten.


11. Schlussbestimmungen
a. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform. 

b. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden oder sein, sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, dasselbe gilt auch im Fall einer Lücke.


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